Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Firma Sylter Urlaubsperle schließt Mietverträge über Ferienobjekte im Namen und in Vollmacht des jeweiligen Eigentümers des Ferienobjektes. Der Eigentümer ist der Vermieter und haftet allein für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Die Sylter Urlaubsperle ist lediglich Vermittler des Mietvertrages und insbesondere kein Reiseveranstalter.

2. Die Firma Sylter Urlaubsperle ist bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit dem Mietvertrag erforderlichen und im Zusammenhang stehenden Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Abschluss des Mietvertrages oder dessen Beendigung herbeizuführen sowie die Miete und sonstige Gelder einzuziehen.

3. Der mit dem Mietvertrag vereinbarte Endpreis (Miete zuzüglich Nebenkosten) ist in Höhe einer Anzahlung von 20 % sieben Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Der verbleibende Restbetrag ist 30 Tage vor dem Anreisedatum fällig. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor dem Anreisedatum, ist der gesamte Endpreis mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.

4. Der Mietvertrag kann vom Mieter bis zu sechs Monaten vor Beginn der Mietzeit schriftlich gekündigt werden. Für den Fall einer solchen Kündigung schuldet der Mieter allein die Buchungsgebühr. Miete oder ein Stornoentgelt ist in diesem Fall nicht geschuldet. In der Zeit von weniger als sechs Monaten vor Beginn der Mietzeit, kann der Mietvertrag von dem Mieter nach Maßgabe des Folgenden schriftlich gekündigt werden:

  • In einer Zeit bis zu 45 Tage vor Beginn der Mietzeit, unter der Bedingung der Übernahme einer Zahlungsverpflichtung von 50 % der Miete sowie der Buchungsgebühr durch den Mieter.
  • In einer Zeit von weniger als 35 Tage vor dem Beginn der Mietzeit, unter der Bedingung der Übernahme einer Zahlungsverpflichtung von 80 % der Miete sowie der Buchungsgebühr
    durch den Mieter.

Für die Einhaltung der vorstehenden Fristen ist jeweils der Eingang der Erklärung bei der Firma Sylter Urlaubsperle maßgeblich. Auf die vom Mieter mit der Kündigung übernommene Zahlungsverpflichtung werden zu dessen Gunsten die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Ferienobjekts angerechnet.

Für den Fall, dass der Mieter das Ferienobjekt nicht kündigt, jedoch auch nicht beansprucht, bleibt der Mieter zur Entrichtung der Miete verpflichtet. Auf diese Zahlungsverpflichtung werden zu Gunsten des Mieters ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer etwaigen, anderweitigen Vermietung des Ferienobjektes angerechnet.

Die Firma Sylter Urlaubsperle empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

5. Die Gemeinden der Insel Sylt erheben von Feriengästen eine Kurabgabe. Die Firma Sylter Urlaubsperle zieht diese vor Anreise von dem Mieter ein und händigt so dann die Gästekarten im jeweiligen Ferienobjekt aus.

6. Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt und dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstehenden Schäden in und am Ferienobjekt zu ersetzen. Schäden hat der Mieter umgehend nach Kenntnis anzuzeigen. Entsteht ein Schaden während der Mietzeit ist zu vermuten, dass der Mieter den Schaden zu verschulden hat. Dem Mieter steht es frei, sein Nichtverschulden zu beweisen.

7. Das Rauchen im Ferienobjekt ist untersagt. Bei dem Verlassen des Ferienobjekts sind Fenster und Türen zu verschließen.

8. Das Ferienobjekt darf nur von denen im Mietvertrag angegebenen Personen und der dort angegebenen Personenanzahl zur Übernachtung genutzt werden. Erfolgt eine Nutzung entgegen den Vorgaben in Satz 1 kann der Vermieter eine angemessene Erhöhung der Miete verlangen. Ist die Nutzung entgegen der Vorgaben in Satz 1 für den Vermieter unzumutbar, steht ihm das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung zu.

9. Der Aufenthalt von Tieren im Ferienobjekt ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Für den zulässigen Aufenthalt von Tieren ist pro Tier und Nacht eine Zusatzmiete von 20 € geschuldet.

10. Falls das Ferienobjekt mit einem Internetanschluss ausgestattet ist, wird die Funktionsfähigkeit nicht gewährleistet. Bei dem Ausfall des Internetanschlusses oder dessen eingeschränkter Nutzbarkeit steht dem Mieter keinen Anspruch gegen den Vermieter oder der Sylter Urlaubsperle zu. Der Mieter ist verpflichtet jede rechtswidrige Nutzung des Internets oder die Nutzung rechtswidriger Inhalte zu unterlassen und Mitreisenden hierauf ausdrücklich hinzuweisen.

11. Bei Abreise ist das Ferienobjekt besenrein zu hinterlassen. Die Mülleimer und der Kühlschrank/Gefrierschrank sind leer und das Geschirr gespült zu hinterlassen. Die Anreisezeiten sind ab 16 Uhr möglich und die Abreiszeiten haben spätestens um 10 Uhr zu erfolgen.

12. Die Sylter Urlaubsperle und der Vermieter haften jeweils nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von der Sylter Urlaubsperle oder des Vermieters beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Sylter Urlaubsperle oder des Vermieters beruhen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Sylter Urlaubsperle oder der Vermieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Handlungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen von der Sylter Urlaubsperle oder des Vermieters. Eine weitgehende Haftung von der Sylter Urlaubsperle oder des Vermieters ist ausgeschlossen.

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